Für Sie als Vermieter ist das Erstellen einer korrekten und rechtssicheren Heizkostenabrechnung komplex und zeitaufwendig. Gerne übernehmen wir von der VisWärmeMessdienstBau GmbH für Sie den kompletten Abrechnungsprozess inklusive Zählereinbau und automatischer jährliche Ablesung.
Lassen Sie sich telefonisch beraten oder nutzen Sie unser Kontaktformular:
Tel: 0931 99 11 96 34Kontaktformularinfo@no-spam.messwaerme-bau.de
Ob beim Mieter vor Ort oder in unserem Kundenzentrum in Veitshöchheim: Wir arbeiten mit modernster Technik und verfügen über jahrelange Erfahrung. Durch einen optimierten Abrechnungsprozess und digitale Zählerablesung sparen Sie Kosten und bieten Ihren Mietern eine rechtlich korrekte, zeitnahe und transparente Heizkostenabrechnung. Seit über 20 Jahren betreuen wir zufriedene Kunden in Franken, Hessen, Sachsen und Niederbayern.
Gerne erstellen wir Ihnen zeitnah ein passendes Angebot für Ihre Liegenschaften - nach telefonischer Absprache oder nach einem Termin bei Ihnen vor Ort durch einen technischen Außendienstmitarbeiter. Wenn Sie sich für unser Angebot entscheiden, legen wir Ihre Objekte mit den gewählten Abrechnungsmodalitäten in unserem Abrechnungssystem an und bringen die Messgeräte gemäß den gesetzlichen Vorschriften an. Die Ablesung der Erfassungsgeräte wird von uns automatisch zum Ende der Abrechnungsperiode durchgeführt. Nach der Jahresablesung gibt der Eigentümer die entstandenen Heiz- und Heiznebenkosten (Brennstoffe, Gerätemiete etc.) an. Hierzu kann bequem unser Online-Portal zur Übermittlung der Daten genutzt werden. Anschließend erstellen wir die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für Sie.
Die von der VisWärmeMessdienstBau GmbH angefertigten Abrechnungen werden so erstellt, dass Sie diese direkt an die Mieter weitergeben können.
Als Vermieter sind Sie in den allermeisten Fällen rechtlich an die Heizkostenverordnung (kurz HeizkV oder HKVO) gebunden, welche die Rahmenbedingungen zur Abrechnung vorgibt:
"(1) Der Gebäudeeigentümer hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Das Ergebnis der Ablesung soll dem Nutzer in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden."
Bei der Versorgung von mehr als zwei Wohnungen über eine gemeinsame Warmwasser- oder Heizwärmeanlage gilt die Heizkostenverordnung verpflichtend.
Neben dem Wärmeverbrauch ist auch der Warmwasserverbrauch Bestandteil der Heizkosten, wobei sowohl der Wasserverbrauch, als auch die für das Warmwasser verbrauchte Wärme hier abgerechnet werden. Die verbrauchte Wärme für Warmwasser und Heizung muss getrennt ermittelt werden.
Mindestens 50% und höchstens 70% der Heizkosten sind verbrauchsabhängig zu erfassen und abzurechnen. Das heißt der Vermieter ist verpflichtet den tatsächlichen Verbrauch an Wärme und Warmwasser getrennt nach Wohneinheiten zu erfassen und abzurechnen. Die übrigen 50% bis 30%, die verbrauchsunabhängig abgerechnet werden, errechnen sich i.d.R. am Anteil der Wohn- oder Nutzfläche.
Zur Erfassung der Heizkosten muss der tatsächliche Wärme- und Warmwasserverbrauch der Mieter mit geeigneten Messgeräten bzw. Erfassungsgeräten durchgeführt werden. Der Wärmeverbrauch wird anhand sogenannter Heizkostenverteiler (HKV) oder Wärmezähler (WMZ) ermittelt.