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Warmwasser- und Wärmezähler

Im Rahmen der Heizkostenverordnung sind Vermieter gesetzlich verpflichtet, die verbrauchte Wärmemenge sowie das verbrauchte Warmwasser nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen. Das bedeutet, Sie müssen für Ihre Liegenschaften geeignete Messinstrumente installieren. Die gesetzliche Eichfrist für Warmwasser- und Wärmezähler liegt bei 5 Jahren.

Der Zählerservice der VisWärmeMessdienstBau GmbH - Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Kostenfreie Montage und Ablesen der Messgeräte
  • Rechtssicherheit bei der Erfassung und Abrechnung der Verbräuche
  • Keine Anwesenheitspflicht bei Ableseterminen, keine Terminvereinbarungen mit den Mietern: Alle neu verbauten Messgeräte übertragen die Verbrauchsdaten per Funk
  • Auswahl der optimalen Zählertechnik für Ihren Anwendungsfall: Ob Gewerbe oder Mietshaus

Lassen Sie sich jetzt telefonisch beraten oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

Tel: 0931 99 11 96 34Kontaktformularinfo@no-spam.messwaerme-bau.de

Wärmezähler (WMZ)

Wärmezähler messen die Wärmeenergie, die über den Heizkreislauf transportiert wird. Alternativ zu Wärmezähler gestattet der Gesetzgeber auch die Verwendung sogenannter Heizkostenverteiler. Bezüglich der Unterscheidung von Wärmezähler und Heizkostenverteiler finden Sie hier mehr Informationen.

Heizkostenverteiler sind häufig die kostengünstigere Methode die Heizkosten zu ermitteln, aber nicht immer kann auf solche Erfassungsgeräte zurückgegriffen werden, z.B. bei der Verwendung einer Fußbodenheizung. Auch bei der Versorgung von Hausanschlüssen durch Fernwärme oder zur Ermittlung der Wärmezufuhr einzelner Teile der Heizungsanlage kommen i.d.R. Wärmezähler zum Einsatz.

Ob Kompaktwärmezähler, Ultraschall-Wärmezähler oder Splitwärmezähler, die VisWärmeMessdienstBau GmbH hat für jedes Einsatzgebiet das geeignete Messgerät und unser Techniker bei Ihnen vor Ort berät Sie gerne welches Modell für Ihren Anwendungsfall das geeignetste ist. Wir installieren Geräte von Engelmann und Qundis  - zwei deutschen Markenherstellern, die seit Jahrzehnten qualitativ hochwertige Messgeräte liefern und zuverlässigen Service bieten.

Warmwasserzähler (WWZ)

Der Warmwasserverbrauch ist laut Heizkostenverordnung Bestandteil der Heizkosten und muss daher getrennt erfasst werden. Sowohl die verbrauchte Wärmeenergie, als auch das verbrauchte Wasservolumen wird von den Messgeräten ermittelt. Während Kaltwasserzähler nur für den Temperaturbereich von bis zu 40 Grad Celsius geeignet sind, kommen Warmwasserzähler für höhere Temperaturen, bis zu 90 Grad Celsius, zum Einsatz.

Informationen zu Kaltwasserzählern finden Sie hier.

Auch bei Warmwasserzählern eignen sich je nach Anwendungsfall unterschiedliche Technologien, wie Flügelrad-, Einstrahl-, Mehrstrahl- oder Woltman-Warmwasserzähler. Einer unserer technischen Mitarbeiter berät Sie gerne.

Die VisWärmeMessdienstBau GmbH installiert für fast alle Anwendungsfälle Wasserzähler der Wasser-Geräte GmbH, einem deutschen Markenhersteller für qualitativ hochwertige Messgeräte.

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